
Huberwiese – wie geht es jetzt weiter?
28. März 2026
Gratwein-Straßengel bald zahlungsunfähig?
28. März 2026Seit 2021 laufen Planungen und Verfahren rund um die mögliche Bebauung am Schießbühel.
Ein zentraler Streitpunkt ist der Verkehr. Besonders die Kreuzung der Straße „Am Schießbühel“ mit der L 316 St. Bartholomä Straße. Im Zuge der Flächenwidmungsplan-Änderung wurde vom Land sogar eine Verordnungsbehebungsandrohung zugestellt – ein deutliches Zeichen für schwerwiegende Verfahrensmängel.Die zuständige Verkehrsabteilung hat Einspruch erhoben, weil diese Kreuzung für die geplante Bebauung mit der zu erwartenden Verkehrsbeaufschlagung nicht geeignet ist. Diese fachliche Einwendung sollte, wäre es nach SPÖ und FPÖ gegangen, dennoch im Verfahren ignoriert werden – im Gemeinderat fand sich dafür jedoch keine erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Daraufhin wurde ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die bestehende Einbindung sowie die Zufahrt passen nicht. Maximal 800m² neue „Bruttogeschoßfläche„ wären möglich. Viel weniger, als der Bauträger vor hat. Damit bestätigen sich auch die Sorgen und Bedenken vieler Anrainerinnen und Anrainer.
Jetzt soll es die bereits vierte Anhörung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes geben! In diesem neuen Entwurf muss das Verkehrsgutachten entsprechend berücksichtigt werden.
Ohne funktionierende Verkehrserschließung ist keine größere Bebauung möglich. Der Kreuzungsbereich zur Landesstraße muss den verkehrstechnischen Anforderungen entsprechen. Ein Umbau, der im überwiegenden Verantwortungsbereich des Landes Steiermark als Grundeigentümer liegt, wäre technisch möglich, aber sehr teuer. Fest steht auch: Für das Gebiet gelten Bebauungsvorgaben aus den Jahren 2006/2007 (Richtlinien) mit zulässiger max. zweigeschossiger Bebauung. Diese Vorgabe muss selbstverständlich auch im noch zu erstellenden Bebauungsplan verbindlich festgelegt werden. Eine Zustimmung zu höheren Baukörpern wird es seitens der ÖVP nicht geben.
Unverständlich bleibt zudem, warum dem Gemeinderat wichtige Informationen vorenthalten werden. So wurde z.B. die Verordnungsbehebungsandrohung wochenlang nicht weitergegeben, obwohl direkt an die GR-Mitglieder gerichtet! Gerade bei einem so komplexen Thema wäre Transparenz und gemeinsame Arbeit dringend notwendig gewesen.
Für uns bleibt daher klar: Entwicklungen am Schießbühel müssen maßvoll, gebietstypisch und im Interesse der bestehenden Bewohner erfolgen. Die ÖVP wird weiterhin genau hinschauen und sich konsequent dafür einsetzen, dass Entscheidungen mit Hausverstand, klaren Regeln und im Interesse unserer Gemeinde getroffen werden.

