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28. März 2026
Huberwiese – wie geht es jetzt weiter?
28. März 2026Versagungsandrohungen der Aufsichtsbehörde, Aufhebungen von Verordnungen durch das Land, mehrere Urteile des Landesverwaltungsgerichtes gegen die Gemeinde, eine grobe Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft sowie zahlreiche Klagen gegen die Gemeinde – diese Liste ist leider nicht vollständig. Seit Jahren bestehen massive Probleme im Bereich des Bauamtes.
Die Bürgermeisterin und damit Chefin der gesamten Gemeindeverwaltung trägt die politische und organisatorische Gesamtverantwortung für diese Zustände. Die anhaltenden Missstände sind kein Zufall und keine bloßen Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller Defizite innerhalb der Verwaltung, die ihrer Führung untersteht.
Um die Dimension der Kritik deutlich zu machen, hier auszugsweise Feststellungen der zuständigen Stellen:
Land Steiermark
(Aufsichtsbehörde A13 – Umwelt und Raumordnung):
„Die Abteilung 13 beabsichtigt, die gegenständliche Verordnung wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben…“
„Unterlagen über eine Anhörung Betroffener fehlen. Eine Vorlage analoger Unterlagen ist nicht erfolgt. Die A13 wurde über eine Anhörung nicht verständigt.“
„Da eine Beseitigung der Mängel bisher nicht wie vereinbart erfolgt ist…“
„…Mitteilung der Versagungsgründe…“
Diese Aussagen belegen gravierende formale und rechtliche Mängel – in einem Bereich, der unmittelbar der Gemeindeverwaltung und damit der Verantwortung der Bürgermeisterin unterliegt.
Volksanwaltschaft:
„Es verwundert daher, dass mitgeteilt wurde, dass der Bescheid ‚ordnungsgemäß erstellt‘ wurde.“
„Auch insoweit geht das Antwortschreiben an der geltenden Rechtslage vorbei.“
„Die Volksanwaltschaft muss davon ausgehen, dass es sich um keinen Einzelfall handelt.“
„Abschließend kommt die Volksanwaltschaft nicht umhin, Mängel in der Aktenführung zu kritisieren.“
Wenn selbst die Volksanwaltschaft systematische Mängel und keine Einzelfälle feststellt, zeigt das klar, dass grundlegende organisatorische Probleme bestehen – Probleme, für deren Behebung die Verwaltungsleitung verantwortlich ist.
Landesverwaltungsgericht:
„Dazu ist festzuhalten, dass eine Dokumentation fehlt.“
„Es sind daher die Voraussetzungen für die Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen nicht vorgelegen.“
„Schon aus diesem Grund durften die Kosten des nichtamtlichen Sachverständigen nicht vorgeschrieben werden.“
Mehrere gerichtliche Entscheidungen bestätigen somit Verfahrensmängel und rechtswidrige Vorgangsweisen. Auch hier liegt die Verantwortung letztlich bei der Verwaltungschefin.
Hinzu kommt: Frühzeitige Warnungen unsererseits wurden ignoriert oder ins Lächerliche gezogen. Offizielle Schreiben – selbst wenn sie ausdrücklich „an die Gemeinderäte“ gerichtet sind – wurden nicht unverzüglich weitergeleitet. Dringlichkeitsanträge zur Aufarbeitung und Behebung der Probleme wurden von SPÖ und FPÖ abgelehnt. Selbst klare Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes und die Feststellungen der Volksanwaltschaft führten bislang zu keinen erkennbaren strukturellen Konsequenzen.
Die wiederholten Beanstandungen durch Aufsichtsbehörde, Gericht und Volksanwaltschaft zeigen ein deutliches Bild: Die Missstände im Bauamt sind nicht zufällig entstanden, sondern bestehen seit geraumer Zeit unter der Verantwortung der Bürgermeisterin als Leiterin der Gemeindeverwaltung.
Diese Baustelle ist hausgemacht – und sie muss endlich grundlegend saniert werden.

