
WIR. Braten einmal mehr Maroni
29. September 2025




Die etablierte Flurbezeichnung „Am Schießbühel“ bedeutet „Am Hügel beim Schießplatz“. Südlich, erhöht gelegen über dem Markt Gratwein gab es vermutlich bis ins 19. Jahrhundert eine Schießstätte, die dem Ortsteil seinen Namen gab. Heute beliebter Wohnbereich, wird zumindest verbal wieder scharf geschossen.
Der Grund: seit 2020 bestehen intensive Bemühungen das Areal des ehemaligen Ausflugsgasthauses zu bebauen. Das Kaufinteresse war enorm, hohe Renditen winkten. 2021 kam es zum Verkauf und erste intensive Planungen begannen, jedoch offensichtlich ohne Einbeziehung der damaligen Gemeindeverantwortlichen.
Dies scheint zumindest ein mitentscheidender Faktor zu sein, denn bis dato bestehen scheinbar deutlich (auch politisch-raumentwicklerische) Auffassungsunterschiede und Informationsdefizite was und wie gebaut werden darf und auch wie viele Wohneinheiten das Gebiet inkl. Zufahrt und Infrastruktur überhaupt vertragen.
Nun geht die Sachlage, über das politische Hickhack hinaus. Erst kürzlich wurde lt. Medienberichten an die Bürgermeisterin ein Aufforderungsschreiben der Eigentümervertreter übermittelt. Inhalt: Amtshaftungsansprüche und Fristsetzung zur Zahlung von rd. € 550.000.-, bis 15.11.2025, ansonsten droht der Gemeinde eine Klage. Als Gründe dafür werden Fehler des Bauamtes, nicht korrekte Informationsweitergabe oder Verzögerungen bei Bebauungsplanung angeführt.
Eine bislang einmalige Situation in der noch jungen Geschichte von Gratwein-Straßengel.
Klar ist: der Schießbühel ist ein sensibler und wertvoller Lebens- und Naherholungsraum, eine weitere Bautätigkeit darf nicht zulasten der Bewohner und der gebietstypischen Bebauung erfolgen. Unklar ist, wer die Gesamtverantwortung für den Status quo trägt und wer die Bringschuld- und Holschuldverpflichtungen missachtet hat. Was man bislang nach wie vor vermisst, ist jedoch eine klare Willensbildung und Aussage der Regierungskoalition, welche bauliche Nutzung aus Regierungspartnersicht gewünscht und vorstellbar ist.
Was bleibt: der Schießbühel ist weiterhin heftig diskutiert und es ist zu erwarten, dass der letzte (verbale) Schuss noch nicht abgegeben ist, Querschläger nicht ausgeschlossen!
von Mag. Gerhard Vötsch